Mitgliedschaft und Leistungen
Es lohnt sich für Ihren Chor, Mitglied im SSH zu sein!
Der SSH bietet seinen Mitgliedschören u.a. Versicherungsleistungen und übernimmt die GEMA-Gebühren für Konzerte (siehe weiter unten).
Der Mitgliedsbeitrag im Sängerbund Schleswig-Holstein wird wie folgt berechnet:
Der Mitgliedschor zahlt an den Landesverband für jeden aktiven Sänger bzw. jede aktive Sängerin pro Jahr 10,00 €, für Kinder 1,00 €. Fördernde Mitglieder sind beitragsfrei.
Die SSH-Geschäftsstelle berechnet aus den Bestandszahlen per 31.12. den Beitrag. Im Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Versicherungen und die Gema enthalten.
Den Aufnahmeantrag finden Sie hier!
Leistungen
(für weitere Informationen klicken Sie bitte auf das entsprechende Stichwort):
Die Schlüssel zum Proberaum sind verschwunden? Eine Scheibe ist geborsten? Oder ist gar eine Sängerin gestürzt und hat sich verletzt?
Damit Sie sich um die finanziellen Folgen solcher Missgeschicke keine Sorgen machen müssen und sich dem schönsten widmen können, was Menschen verbindet – der Musik und dem Gesang, haben wir mit BERNHARD Assekuranz ein Versicherungspaket geschnürt. Dieses Paket beinhaltet Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung, die für alle Mitglieder Ihres Vereins oder Chores während der satzungsgemäßen Betätigung gilt. Und das weltweit.
Die Haftpflichtversicherung deckt alle Sach- und Personenschäden pauschal mit 5 Millionen Euro. Auch die von Ihrem Verein oder Chor gemieteten Räume sind mitversichert. Schäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen ersetzt die Versicherung bis zu einer Höhe von 100.000 Euro. Weil wir das Vereinsleben kennen, haben wir auch den Verlust von Fremdschlüsseln bis 300.000 Euro, das gelegentliche Risiko der Gastronomie und Veranstaltungen bis 2.000 Besucher gleich mitversichert. Damit gehören alle Ihre Konzerte und Kaffee und Kuchen (oder belegte Brote) problemlos zum Versicherungsumfang.
Die Unfallversicherung lässt Sie im Fall des Falles nicht allein. Sollte nach einem Unfall im Vereinsleben Invalidität die Folge sein, zahlt Ihnen die Versicherung 80.000 Euro bei 100%iger Invalidität. Im Todesfall unterstützt die Versicherung Ihre Hinterbliebenen mit 40.000 Euro.Sollte nach einem Unfall eine stationäre Behandlung folgen, zahlen wir 30,00 Euro Krankenhaustagegeld und danach Genesungsgeld. Anschließende Kuren oder erforderliche kosmetische Operationen bezuschussen wir mit 10.000 Euro. Natürlich sind Sie auch auf dem direkten Weg zu oder von einer Veranstaltung Ihres Chores oder Vereins versichert.
Die Rechtsschutzversicherung vereint Straf-, Schadenersatz-, Arbeits- und Sozialgerichts-, Vertrags- sowie Steuer-Rechtsschutz und gibt Unterstützung in Gerichtsverfahren zum Datenrecht. Die Deckungssumme beläuft sich auch 1 Million Euro und im Falle des Falles können bis zu 200.000 Euro Strafkaution gestellt werden.
Dieses Paket wurde bereits vom SSH für seine Mitglieder abgeschlossen. Zusätzlich können einzelne Chöre oder Vereine weitere sehr wichtige Versicherungen abschließen:
Dienstfahrt-KASKO-Versicherung: bestehend aus Vollkasko mit 150,00 Euro Selbstbeteiligung, Rabattverlust-, Insassen-Unfall und Verkehrsrechtsschutzversicherung. Ideal für alle Chöre, deren Mitglieder oft mit dem eigenen Fahrzeug zur Probe oder anderen Chorveranstaltungen unterwegs sind. Wer sich engagiert, soll nicht zusätzliches Risiko tragen. Im Schadenfall kommt die Dienstfahrt-KASKO-Versicherung zum Tragen. Die Jahresprämie beträgt 248,50 Euro für Chöre und Vereine bis 100 Mitglieder. Größere Vereine und Chöre zahlen nur 479,00 EUR pro Jahr.
Inventarversicherung: Schon ab 38,80 Euro pro Jahr schützen Sie Ihr Inventar vor Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Zum noch besseren Schutz empfehlen wir den Abschluss einer Musikinstrumenten- und Requisitenversicherung. Diese decken auch die Risiken des einfachen Diebstahls und Feuchtigkeitsschäden und weitere ab.
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: Geht Ihr Chor gern auf Reisen, ist diese Versicherung unentbehrlich. Sie schützt vor Ansprüchen der Reiseteilnehmer gegen den Verein oder Chor, wenn beauftragte Dienstleister wie z.B. das Busunternehmen einen Schaden verursachen. In diesem Fall ist nicht der Dienstleister, sondern der Verein oder Chor gegenüber dem Teilnehmer schadenersatzpflichtig. Ein Risiko, das Sie vermeiden können. Die Jahresprämie beträgt 99,00 Euro.
Die optionalen Versicherungen können Sie bequem und unkompliziert über dieses Online-Formular abschließen. Im Falle eines Schadens melden Sie diesen bitte umgehend mit unserem Schadenformular auf https://bernhard-assekuranz.com/formulare/sa-sos/ . Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen der Kundenservice der Versicherung gern zur Verfügung: https://bernhard-assekuranz.com/kontakt .